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Die Kanzlei wurde im August 1980 durch Herrn Rechtsanwalt K.-Hubertus Nave gegründet. In der Kanzlei ist noch ein weiterer Rechtsanwalt tätig.
Die Kanzlei vertritt insbesondere auch die Interessen mittelständischer Unternehmen. Insoweit ist die Kanzlei sowohl beratend und projektleitend als auch forensisch tätig. Die Anwälte verstehen sich als Dienstleister, die den alt hergebrachten "Firmenanwalt" im Auge haben. Dementsprechend bemühen sie sich um eine umfassende rechtliche Betreuung in allen Fragen des Alltagsgeschäfts.
Der Schwerpunkt der engagiert ausgeübten anwaltlichen Tätigkeit liegt in der umfassenden rechtlichen Begleitung der Unternehmen und der Betreuung der Geschäftsführer, Vorstände und Gesellschafter auch in deren persönlichen rechtlichen Belangen vom Familienrecht bis hin zum Verkehrsrecht.
In Folge zunehmender Präsenz der Unternehmen im Internet erstreckt sich die Beratung von der Verwendung und Erarbeitung allgemeiner Geschäftsbedingungen bis hin zu Fragen des nationalen und internationalen Verbraucherschutzes, des Wettbewerbs-, Marken-, Patent- und Urheberrechts.
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